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Der Sachstandsbericht ist innerhalb der ersten Monate der Projektlaufzeit von den Projektverantwortlichen zu verfassen. In ihm soll in knapper Form der derzeitige Stand der Projektarbeit sowie die nächsten geplanten Schritte dokumentiert werden.

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Der Zwischenbericht soll den Stand der Projektaktivitäten dokumentieren. Der Schwerpunkt liegt dabei auf einer Darstellung der Erkenntnisse und Erfahrungen aus der erfolgten Projektarbeit. Die Zwischenberichte aller Projekte werden von der zentralen wissenschaftlichen Begleitung zu einer Dokumentation bzw. zu einem Gesamtzwischenbericht über die jeweils in einem Jahr geförderten Projekte des SWA-Programms zusammengestellt. Abgabetermin für den Zwischenbericht bei der zentralen wissenschaftlichen Begleitung ist der 30.04. des ersten auf den Projektbeginn folgenden Jahres.

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Grundlage des Prozess- und Ergebnisberichts sollen im Projektverlauf gewonnene (primäre) Daten und Einzelergebnisse sein, die bereits von den Projektverantwortlichen zur Darstellung der übergeordneten Perspektive verarbeitet und ausgewertet worden sind. Abgabetermin für den Prozess- und Ergebnisbericht bei der zentralen wissenschaftlichen Begleitung ist der 30.04. des zweiten auf den Projektbeginn folgenden Jahres.

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Bei der Begutachtung folgt die zentrale wissenschaftliche Begleitung (weiterhin) ihrem Grundsatz, nicht über die Projekte zu urteilen, sondern in enger Kooperation und partnerschaftlichem Umgang mit den Projektdurchführenden eine möglichst hohe Transparenz über die Realisierung der Projekte herzustellen. Zum einen sollen im Rahmen einer Programmevaluation Handlungsmöglichkeiten sowie Reformvorschläge für alle am Programm Interessierten verdeutlicht werden. Zum anderen geht es um die Vorbereitung der Entscheidung über die Fortsetzung der Projekte.

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Zeitübersicht |
| Evaluative Beratung |
Ergebnisevaluation |
Start der Projekte
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Sachstandsberichte
ca. 3 Monate
nach Projektbeginn |
Abgabe
der Zwischenberichte
am 30.04.
des auf den Projektbeginn folgenden Jahres |
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Abgabe der
Prozess- und Ergebnisberichte/
Zwischen-Begutachtung
1 Jahr
nach dem Zwischenbericht |
Schlussbericht/
Begutachtung
Ende der Projektlaufzeit |
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| Die genauen Termine werden den Projekten jeweils
mitgeteilt. |

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