Die Bundesregierung hat im Dezember 1998 in Gesprächen mit den
Wirtschaftsverbänden und den Gewerkschaften ein Bündnis für
Arbeit, Ausbildung und Wettbewerbsfähigkeit vorgeschlagen und
dabei im Rahmen ihrer berufsbildungspolitischen Verantwortung eigene
Maßnahmen zur Verbesserung der Ausbildungsplatzsituation
angekündigt (vgl. auch Berufsbildungsbericht 1999, Teil 1, Kap.
3 "Sofortprogramm zum Abbau der Jugendarbeitslosigkeit -
Ausbildung, Qualifizierung und Beschäftigung Jugendlicher"
und "Bündnis für Arbeit, Ausbildung und
Wettbewerbsfähigkeit"). Dazu sollen auch mittelfristig
wirkende Maßnahmen wie die bessere Vorbereitung der Schülerinnen
und Schüler allgemeinbildender Schulen auf den Übergang in
die Berufsausbildung gehören.

Ziele der Initiative
Im Rahmen der Initiative sollen innovative Projekte gefördert
werden, die die Jugendlichen ihren Erfahrungen entsprechend und
praxisnah auf die Anforderungen der Berufs- und Arbeitswelt
vorbereiten sowie in selbständiger Auseinandersetzung an
ökonomisches Denken und Handeln heranführen. Damit wird
auch die Berufswahlorientierung von Schulabgängern verbessert.
Über die von den Ländern ergriffenen Maßnahmen hinaus
sollen innovative Konzepte erprobt werden, die Schülerinnen und
Schülern schulartspezifisch und unter Berücksichtigung des Alters, Entwicklungsstandes und
geschlechtsspezifischer Unterschiede den Zugang zum Thema
Wirtschaft/Arbeitsleben erleichtern. Insbesondere
sollen solche innovativen Projekte gefördert werden, die
- kontinuierliche, gemeinsame Maßnahmen von Schulen mit Partnern
in Ausbildungsbetrieben, Wirtschaftsverbänden, Hochschulen
und/oder Berufsschulen anstreben,
- zukunftsträchtige Wirtschaftsbereiche mit hoher Innovationskraft
einbeziehen, auch um auf diesem Wege die Bereitstellung von Ausbildungsplätzen zu
fördern,
- den Schülerinnen und Schülern alternative
Ausbildungsmöglichkeiten und -wege auch
in strukturschwachen Gebieten sichtbar machen,
- benachteiligten Schülergruppen als besondere Hilfestellung
dienen können, um deren Vermittlungschancen in Ausbildung zu
erhöhen.
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Von besonderem Interesse sind Projekte, die neue Medien für
arbeitsweltbezogenes und selbstgesteuertes Lernen nutzen. Im Rahmen
der inhaltlichen Schwerpunkte soll Selbständigkeit beim
Wissenserwerb wie im ökonomischen Leben gefördert werden. Die
Projekte sollten Maßnahmen einschließen, die es den
Lehrern ermöglichen, ihre theoretischen
und praktischen Kenntnisse über Wirtschaft und Arbeitsleben
sowie innovative Arbeitsgestaltung so zu erweitern, dass sie den
Schülerinnen und Schülern umfassende Hilfestellungen geben
können.

Umsetzung der Ziele - Gegenstand der Förderung
Im Mittelpunkt der geförderten Projekte soll die partnerschaftliche
Zusammenarbeit von Schulen, Schulverwaltungen, Unternehmen,
Wirtschaftsverbänden und Gewerkschaften stehen, an der in
geeigneter Weise auch andere Bildungseinrichtungen (Hochschulen,
Berufsschulen, außerbetriebliche Ausbildungsstätten,
Weiterbildungsstätten) beteiligt werden sollen. Dabei sollen
Verbünde/Kooperationen mit Aussicht auf Breitenwirkung bzw.
längerfristigen Bestand nach Ende einer Bundesförderung
entstehen oder neu aktiviert werden. Dazu können auch Methoden
verlässlicher Verbindungen zwischen Schulen und Hochschulen,
insbesondere für Gymnasien, entwickelt und erprobt werden. Die
in den Projekten gewonnenen Erfahrungen sollen als praktische Hilfen/
Handlungsanweisungen für die Nachnutzung der erprobten
Initiativen und organisierten Partnerschaften verfügbar sein.
Eine Veröffentlichung in der BMBF-Reihe "Wirtschaft in die
Schule" ist möglich.
Zu den Gegenständen konkreter Maßnahmen können gehören:
- Beteiligung von betrieblichen Experten (Arbeitgeber- und
Arbeitnehmerseite) am Unterricht bzw. an anderen Formen schulischen
Lernens (z.B. Projekten) unter fachlich-inhaltlichem Aspekt sowie
ökonomischen, ökologischen und sozialen Aspekten von
Wirtschaft und Arbeitsleben,
- Entwicklung und Erprobung von Materialien für den Unterricht und
für Projekte, einschließlich ihrer multimedialen Nutzung per lnternet,
- Projekte zur eigenständigen Erkundung des Wirtschafts- und
Arbeitslebens,
- Entwicklung und Erprobung neuer Ansätze, um die
Vermittlungschancen benachteiligter Schülergruppen zu
verbessern,
- Kooperationen von Schulen, Betrieben und betrieblichen Ausbildern sowie
Betriebspraktika in unterrichtsfreien Zeiten, die zur
Lehrerfortbildung beitragen,
- Ausfüllung der Rahmenvorgaben für Inhalte zu Wirtschaft und
Arbeitsleben in den Lehrplänen der Länder bis zu schulbezogenen Curricula und
exemplarische Realisierung interdisziplinären bzw.
fächerübergreifenden Lernens,
- Förderung eines kontinuierlichen Zusammenwirkens von Schule,
regionaler Wirtschaft und Hochschule bei der Gestaltung der Übergänge in
Berufsausbildung bzw. Studium,
- Entwicklung von betreuten Schülerpraktika die die Kenntnisse der
Schüler über die Arbeitswelt zielgerichtet verbessern und
deren systematische Integration in den inhaltlichen und
organisatorischen Ablauf schulischen Lernens ermöglichen,
- Förderung von Eigeninitiative und Unternehmensgeist von Schülern
durch Unterstützung von Schüler- und Juniorenfirmen,
Unternehmens- und Kapitalmarktplanspielen,
- Entwicklung und Erprobung von Schulprogrammen mit Schwerpunkt
"Wirtschaft und Arbeitsleben".
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Lenkungsausschuss
Die Ziele des Programms Schule - Wirtschaft/Arbeitsleben sind nur in
Zusammenarbeit mit den Verantwortlichen der Länder, der Wirtschaft und der
Gewerkschaften zu erreichen, Das BMBF richtet einen Lenkungsausschuss
ein, der über Projektauswahl entscheiden soll und die
Durchführung der Initiative begleitet. Dem Lenkungsausschuss
gehören Vertreter des BMBF und der Länder an. Beratend
gehören ihm Vertreter der Wirtschaft,
der Gewerkschaften und der Bundesanstalt für Arbeit sowie der
wissenschaftlichen Begleitung der Initiative an.
Eine Vernetzung und der Erfahrungsaustausch aller Projekte im Rahmen des
Programms, von Aktivitäten der Länder, Stiftungen und
anderen Initiativen zum Themenbereich Kooperationen "Schule -
Wirtschaft/Arbeitsleben" wird angestrebt.

Antragsverfahren und Durchführung
Für die Betreuung sowie die wissenschaftliche Begleitung und die
Auswertung des gesamten Programms wird das BMBF, zusätzlich zur
eventuellen Begleitung einzelner Projekte,
in Absprache mit dem Lenkungsausschuss ein gesondertes Projekt in
Auftrag geben. Der Förderung der Projekte liegen die "Nebenbestimmungen des
BMBF für Zuwendungen an
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft auf Kostenbasis"
(Förderbestimmungen NKBF 98) bzw. die "Allgemeinen und Besonderen Nebenbestimmungen für
Zuwendungen auf Ausgabenbasis"(im wesentlichen
Förderbestimmungen ANBest-P bzw. ANBest-GK) zugrunde.
Antragsteller müssen ein überprüfbares, realisierbares Konzept im
Sinne der Ziele dieser Initiative vorlegen. Projektideen sollen als
detaillierte Förderanträge mit plausiblem Umsetzungskonzept
(u.a. Festlegung der Federführung und Arbeitsteilung bei der
Projektbearbeitung zwischen den beteiligten Partnern) eingereicht
werden. Die Projektanträge sollen mindestens zu folgenden
Punkten Aussagen enthalten:
- Ziel des Projekts,
- Beitrag des Projekts für die Gesamtzielstellung der Initiative,
- Methodisches Vorgehen zur Erreichung der Projektziele (Arbeitsschritte),
- Form der Zusammenarbeit der beteiligten Partner,
- Vorstellungen zur regionalen Verstetigung der Projektidee und zur
überregionalen Übertragung von Ergebnissen,
- Projektleiter und beteiligte Partner,
- Formen der Ergebnisauswertung und -veröffentlichung,
- Zeit- und Kostenplan.
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Beschlossen in der Besprechung mit den Ländern am 12.7.99 in der
Geschäftstelle der BLK, Bonn
